Wie unterscheiden sich Rehabilitationssport und Funktionstraining?

Rehabilitationssport

Ziel des Rehabilitationssports ist, Ausdauer und Kraft zu stärken, Koordination und Flexibilität zu verbessern und das Selbstbewusstsein insbesondere auch von behinderten oder von Behinderung bedrohten Frauen und Mädchen zu stärken. Rehabilitationssport fördert umfassend die funktionale Gesundheit und zielt dabei auch auf Gesundheits-, Verhaltens- und Verhältniseffekte ab. Es fördert die Krankheitsbewältigung, Lebensqualität und gesellschaftliche Teilhabe, insbesondere die soziale und berufliche Teilhabe und die Hilfe zur Selbsthilfe. Hilfe zur Selbsthilfe hat zum Ziel, Selbsthilfepotenziale zu aktivieren, die eigene Verantwortlichkeit des Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen für seine Gesundheit zu stärken sowie ihn zu motivieren und in die Lage zu versetzen, langfristig selbstständig und eigenverantwortlich Bewegungstraining durchzuführen, z. B. durch weiteres Sporttreiben in der bisherigen Gruppe bzw. im Verein auf eigene Kosten.

Der Rehasport findet immer in Gruppen mit bis zu 15 Teilnehmenden statt. Für spezifische Gruppen gibt es spezifische TN-Zahlen, die nicht überschritten werden dürfen. Die Dauer ist festgelegt auf mindestens 45 Minuten, im Herzsport 60 Minuten. Die Betreuung erfolgt durch durch Übungsleitende mit B-Lizenz Rehasport für die jeweilige Behinderung. Der Gruppe und der Übungsleitung steht bei Bedarf ärztliche Beratung zur Verfügung.

Funktionstraining

Ziel des Funktionstrainings ist der Erhalt und die Verbesserung von Funktionen sowie das Hinauszögern von Funktionsverlusten einzelner Organsysteme/Körperteile, die Schmerzlinderung, die Bewegungsverbesserung und die Unterstützung bei der Krankheitsbewältigung. Funktionstraining fördert umfassend die funktionale Gesundheit von Personen mit rheumatischen und muskuloskelettalen Erkrankungen und zielt dabei auch auf Gesundheits-, Verhaltens- und Verhältniseffekte ab. Es fördert die Krankheitsbewältigung, Lebensqualität und gesellschaftliche Teilhabe, insbesondere die soziale und berufliche Teilhabe und die Hilfe zur Selbsthilfe. Hilfe zur Selbsthilfe hat zum Ziel, Selbsthilfepotenziale zu aktivieren, die eigene Verantwortlichkeit des Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohten Menschen für seine Gesundheit zu stärken sowie ihn zu motivieren und in die Lage zu versetzen, langfristig selbstständig und eigenverantwortlich Bewegungstraining im Sinne eines angemessenen Übungsprogramms durchzuführen, z. B. durch die weitere Teilnahme an Bewegungsangeboten auf eigene Kosten.

Das Funktionstrainings findet immer in Gruppen mit bis zu 15 Teilnehmenden statt. Für spezifische Gruppen gibt es spezifische TN-Zahlen, die nicht überschritten werden dürfen. Die Dauer ist festgelegt auf mindestens 30 Minuten für die Trockengymnastik  und 20 Minuten für die Wassergymnastik. Die Betreuung erfolgt durch beruflich qualifizierte Übungsleitungen oder auch Rehasport-Übungsleiter Orthopädie. Eine spezifische Fortbildung muss absolviert werden.

Dagmar Dabrat
Office Management
+49 511 592 991 90
info@bsn-ev.de
Jetzt Nachricht schreiben

Step