§ 64 SGB IX regelt ergänzende Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben, die unter anderem Krankengeld, Beiträge zur Sozialversicherung, ärztlich verordneten Rehabilitationssport, Funktionstraining, Reisekosten sowie Betriebs- und Haushaltshilfen umfassen.
Hier § 64 SGB IX