Muss ich mit der Abrechnung einer Verordnung warten, bis die bewilligten Einheiten absolviert wurden?

Nein, grundsätzlich erfolgt zwar die Abrechnung nach Erfüllung des jeweils bewilligten Leistungsumfangs, aber der Verein kann bei Abrechnung in Papierform eine Zwischenabrechnung jeweils nach 6 Monaten verlangen. Bei elektronischer Abrechnung erfragen Sie die Möglichkeiten bitte direkt bei dem beauftragten Unternehmen. Als Selbstabrechner klären Sie die Möglichkeiten bitte mit Ihrem Software-Unternehmen.

Dagmar Dabrat
Office Management
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