Muss der Verein die Krankenkassen über seine Anerkennung als Funktionstrainings-Gruppe informieren?

Mit den Krankenkassen ist vereinbart, dass der BSN quartalsweise über die anerkannten Funktionstrainings-Gruppen informiert. 
Diese Tabelle kann nur so aktuell sein, wie die Datenbank des BSN. 
Daher ist es notwendig, dass alle Anbieter die Veränderungen der Funktionstrainings-Angebote dem BSN mitteilen.

Dagmar Dabrat
Office Management
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