§10 Abs. 7: Bitte unbedingt beachten, dass der vdek eine Präzisierung zum zulässigen Abrechnungszeitraum aufgenommen hat: „Die erbrachten Leistungen sind innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss der verordneten Leistung abzurechnen.“
§10 Abs. 7: Bitte unbedingt beachten, dass der vdek eine Präzisierung zum zulässigen Abrechnungszeitraum aufgenommen hat: „Die erbrachten Leistungen sind innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss der verordneten Leistung abzurechnen.“