Ungültig gewordene Lizenzen können folgendermaßen reaktiviert werden (für Lizenzen im Bereich der Inneren Medizin gelten aufgrund der nur zweijährigen Gültigkeitsdauer Sonderregelungen):
1) Fortbildung im ersten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit (Lizenz Innere Medizin: in den ersten 3 Monaten):
Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird mit dem Nachweis von Aus- und/oder Fortbildungsveranstaltungen mit insgesamt mindestens 15 Lerneinheiten (insgesamt maximal 8 LE online) um 4 Jahre (Innere Medizin: 2 Jahre), gerechnet ab dem letzten Gültigkeitstag, reaktiviert.
2) Fortbildung im zweiten und dritten Jahr nach Ablauf der Gültigkeit (Lizenz Innere Medizin: ab vierter Monat bis Ende des zweiten Jahres):
Die Gültigkeitsdauer der Lizenz wird mit dem Nachweis von Aus- und/oder Fortbildungsveranstaltungen mit insgesamt mindestens 30 Lerneinheiten (insgesamt maximal 15 LE online) um 4 Jahre (Innere Medizin: 2 Jahre), gerechnet ab dem letzten Gültigkeitstag, reaktiviert.
3) Überschreiten der Gültigkeitsdauer von mehr als 3 Jahren (Lizenz Innere Medizin: mehr als zwei Jahre):
Beim Überschreiten der Gültigkeitsdauer von mehr als 3 Jahren verliert die Lizenz ihre Gültigkeit. Mit dem Nachweis des verkürzten Grundlagenlehrgangs (P8) sowie des jeweiligen Profillehrgangs kann eine neue Lizenz beantragt werden.