Für die Mitgliedsvereine sind folgende Meldungen zum jeweils 01.01. verpflichtend:
Bestandserhebung,
Für Mitgliedsvereine, die eine Anerkennung im Rehasport und/oder Funktionstrainig besitzen:
- Meldung der teilnehmenden Nichtmitglieder für die Unfallversicherung im Rehasport/Funktionstraining und
- Meldung der Gruppen, in denen überwiegend Nichtmitglieder betreut werden und/oder die nicht am Sitz des Vereins (dezentral duchgeführt werden.
Die Unterlagen für die Meldungen gehen im November/Anfang Dezember zu.
Die Bestandserhebung kann auch über den Intranet-Zugang beim Landessportbund (unter 07 Behindertensport) erfolgen.