Inklusion ist:
Inklusion ist ein Grundrecht: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“.
(Artikel 3, Grundgesetz)
Leitend für das Handeln des BSN ist die UN-Behindertenrechtskonvention
Inklusion ist ein Grundrecht: „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“.
(Artikel 3, Grundgesetz)
Leitend für das Handeln des BSN ist die UN-Behindertenrechtskonvention