PSG im BSN - eine zentrale Aufgabe

Das Thema “Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt” besitzt im BSN einen zentralen Stellenwert und wird als Querschnittsaufgabe verstanden.

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat formuliert in seinem Papier „Prävention und Intervention gegen sexualisierte Gewalt“ die sexuelle Gewalt als ein gesamtgesellschaftliches Problem - folglich auch im Sport. Sportverbände und Sportvereine sind aufgefordert, Verantwortung zu übernehmen und für einen besseren Schutz gegen sexuelle Gewalt zu sorgen. Das erfordert von den Vereinen und Verbänden umfassende Maßnahmen zur Prävention, Intervention und Sanktion zu ergreifen, sowie diese regelmäßig zu überprüfen und weiter zu entwickeln.

Der DBS und die DBSJ haben einen Handlungsleitfaden zur Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt entwickelt. Dieser gibt eine hervorragende Übersicht für Sportvereine und -verbände.

Mit einem in Arbeit befindenden Konzeptpapier legt der Behinderten-Sportverband Niedersachsen Rahmenbedingungen und Bausteine, welche die Landesebene betreffen, zur Umsetzung von Prävention von und Intervention bei sexualisierter Gewalt fest. Es werden Maßnahmen beschrieben, die das Stufenmodell des Deutschen Olympischen Sportbundes berücksichtigen. Aufgrund der Dynamik und der andauernden Weiterbearbeitung des Themas, ist das Konzept fortwährend zu überprüfen, weiterzuentwickeln und zu überarbeiten.

Alle für den BSN tätigen Personen - egal auf welcher Ebene - müssen vor Beginn ihrer Tätigkeit den BSN-Ehrenkodex unterzeichnen. 

Fragen zum Thema PSG? 

BSN PSG-Beauftragte ist Vizepräsidentin Jutta Schlochtermeyer 

schlochtermeyer@bsn-ev.de

 

 

Dagmar Dabrat
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