Forum Artikel 30
Die Teilhabe an den Bereichen Kultur, Freizeit und Sport ist ein Menschenrecht!
So ist es in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben. Auch Deutschland hat die Menschenrechtskonvention im Jahr 2009 unterzeichnet. Die Realität sieht aber häufig anders aus - für die Partizipation an verschiedenen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens bestehen weiterhin viele Barrieren für Menschen mit einer Behinderung.
Deswegen hat sich das Forum Artikel 30 UN-BRK/Inklusion in Kultur, Freizeit und Sport – kurz Forum Artikel 30 im Jahr 2016 gegründet.
Es handelt sich um eine Kooperation des Behinderten-Sportverband Niedersachsen (BSN) als Inititator und Gesamtkoordinator des Gemeinschaftsprojekts mit dem Gehörlosensportverband Niedersachsen, Special Olympics Niedersachsen, dem Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen, SoVD Niedersachsen, der Landesvertretung Niedersachsen des Bundesverbands Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) sowie der Ada-und-Theodor-Lessing Volkshochschule Hannover mit ihrem Programmbereich für Frühkindliche Bildung und Inklusion.
Gefördert wird das Forum Artikel 30 durch den LandesSportBund Niedersachsen, den Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen und den Niedersächsischen Fußballverband.
Unsere Themen
Sport
In Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention ist das Menschenrecht auf Teilhabe an Kultur, Freizeit und Sport festgehalten. Dies bedeutet, dass alle Menschen Zugang zum Sport haben sollen. Dafür setzt sich das Forum Artikel 30 ein.
Der Behinderten-Sportverband Niedersachsen als Koordinator des Forum Artikel 30 ist der Fachverband für den Sport von Menschen mit einer Behinderung in Niedersachsen.
Gemeinsam mit dem Gehörlosen-Sportverband Niedersachsen, Special Olympics Niedersachsen und dem LandesSportbund Niedersachsen engagiert er sich stetig für die Inklusion und den Sport von Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen.
Kultur
Auch der Zugang zu Kultur muss laut Artikel 30 allen Menschen ermöglicht werden.
Dies bedeutet, dass kulturelle Angebote gut zu finden und Veranstaltungsorte barrierefrei zugänglich sein müssen. Zum Beispiel Theater, Museen und Kinos.
Der Kulturschlüssel Niedersachsen möchte helfen, dieses Recht umzusetzen. Er vermittelt Begleitungen für Menschen mit einer Behinderung für den Besuch einer Veranstaltung und möchte dadurch Barrieren abbauen.
Politik
Laut Artikel 4 Absatz 3 der UN-Behindertenrechtskonvention müssen Menschen mit einer Behinderung bei allen sie betreffenden Fragen, Entscheidungen und Gesetzen direkt mit einbezogen werden.
Unser Handlungsprinzip ist daher, dass Menschen mit einer Behinderung ihre Bedürfnisse und Rechte immer selbst vertreten und über ihre Verbände und Organisationen direkt in den politischen Prozess einbringen.