Forum Artikel 30

UN-BRK Inklusion in Kultur, Freizeit und Sport


Die Teilhabe an den Bereichen Kultur, Freizeit und Sport ist ein Menschenrecht! 

So ist es in der UN-Behindertenrechtskonvention festgeschrieben. Auch Deutschland hat die Menschenrechtskonvention im Jahr 2009 unterzeichnet. Die Realität sieht aber häufig anders aus - für die Partizipation an verschiedenen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens bestehen weiterhin viele Barrieren für Menschen mit einer Behinderung.

Deswegen hat sich das Forum Artikel 30 UN-BRK/Inklusion in Kultur, Freizeit und Sport – kurz Forum Artikel 30 im Jahr 2016 gegründet. 

Es handelt sich um eine Kooperation des Behinderten-Sportverband Niedersachsen (BSN) als Inititator und Gesamtkoordinator des Gemeinschaftsprojekts mit dem Gehörlosensportverband Niedersachsen, Special Olympics Niedersachsen, dem Blinden- und Sehbehindertenverband Niedersachsen, SoVD Niedersachsen, der Landesvertretung Niedersachsen des Bundesverbands Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) sowie der Ada-und-Theodor-Lessing Volkshochschule Hannover mit ihrem Programmbereich für Frühkindliche Bildung und Inklusion. 

Gefördert wird das Forum Artikel 30 durch den LandesSportBund Niedersachsen, den Paritätischen Wohlfahrtsverband Niedersachsen und den Niedersächsischen Fußballverband.

Unsere Themen

Sport

In Artikel 30 der UN-Behindertenrechtskonvention ist das Menschenrecht auf Teilhabe an Kultur, Freizeit und Sport festgehalten. Dies bedeutet, dass alle Menschen Zugang zum Sport haben sollen. Dafür setzt sich das Forum Artikel 30 ein.

Der Behinderten-Sportverband Niedersachsen als Koordinator des Forum Artikel 30 ist der Fachverband für den Sport von Menschen mit einer Behinderung in Niedersachsen.

Gemeinsam mit dem Gehörlosen-Sportverband Niedersachsen, Special Olympics Niedersachsen und dem LandesSportbund Niedersachsen engagiert er sich stetig für die Inklusion und den Sport von Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen.

Kultur

Auch der Zugang zu Kultur muss laut Artikel 30 allen Menschen ermöglicht werden.

Dies bedeutet, dass kulturelle Angebote gut zu finden und Veranstaltungsorte barrierefrei zugänglich sein müssen. Zum Beispiel Theater, Museen und Kinos.

Der Kulturschlüssel Niedersachsen möchte helfen, dieses Recht umzusetzen. Er vermittelt Begleitungen für Menschen mit einer Behinderung für den Besuch einer Veranstaltung und möchte dadurch Barrieren abbauen.

Politik

Laut Artikel 4 Absatz 3 der UN-Behindertenrechtskonvention müssen Menschen mit einer Behinderung bei allen sie betreffenden Fragen, Entscheidungen und Gesetzen direkt mit einbezogen werden.

Unser Handlungsprinzip ist daher, dass Menschen mit einer Behinderung ihre Bedürfnisse und Rechte immer selbst vertreten und über ihre Verbände und Organisationen direkt in den politischen Prozess einbringen.

Forum Artikel 30 stellt sich Annetraud Grote vor

Ein guter Zeitpunkt, um eine erste Bilanz zu ziehen: Etwa 100 Tage nach Amtsantritt von Annetraud Grote, der neuen Niedersächsischen Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen nutzt das Forum Artikel 30 die Gelegenheit, sich und seine Arbeit im Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung vorzustellen. 

„Ich freue mich, heute mit den Vertreter*innen des Forum Artikel 30 in den Austausch zu kommen und mögliche gemeinsame Schritte für die Inklusion in Niedersachsen zu erörtern. Einen Schwerpunkt sehe ich im Bereich der Bewusstseinsbildung, gerade bei Menschen ohne Behinderungen. Wenn Menschen mit und ohne Behinderung gemeinsame Zeit bei kulturellen und sportlichen Veranstaltungen verbringen und dort gemeinsame Erfahrungen machen, fördert das Verständnis füreinander. Wenn mehr Personen in Verantwortung dies erkennen, sei es in Vorständen von Sportvereinen oder in der Leitungsebene bei Kultureinrichtungen, wäre bereits viel gewonnen.“, sagt Annetraud Grote. 

03.12.2023: Internationaler Tag der Menschen mit Behinderungen

Forum Artikel 30 positioniert sich zur Staatenprüfung zur Umsetzung der UN-BRK in Deutschland 2023:

Im Jahr 1993 haben die Vereinten Nationen den 03.12. als „Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen“ ausgerufen. Seitdem wird dieser Tag jährlich genutzt, um auf die Rechte von Menschen mit Behinderungen aufmerksam zu machen und Missstände aufzuzeigen.

„Gerade in diesem Jahr hat die Prüfung des zweiten und dritten deutschen Staatenberichts zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention offengelegt, dass viele Bereiche in Deutschland noch stark exklusiv sind“ sagt Karl Finke, Sprecher des ‚Forum Artikel 30 UN-BRK/ Inklusion in Kultur, Freizeit und Sport‘.

In der UN-BRK, welche Deutschland 2009 unterzeichnet hat, sind die Rechte von Menschen mit Behinderungen vertraglich festgehalten. Es ist dort u.a. festgelegt, dass Menschen mit Behinderungen bei allen sie betreffenden Fragen und Entscheidungen direkt mit einbezogen werden müssen (Art. 4 Abs. 3 UN-BRK). Im August 2023 hat die Prüfung des zweiten deutschen Staatenberichts zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention stattgefunden. Besonders der zugehörige Parallelbericht des Deutschen Instituts für Menschenrechte stellt die deutlichen Mängel bei der Umsetzung in Deutschland heraus.

Tischgespräch zu Kultur und Teilhabe

Das „Forum Artikel 30 UN-BRK/ Inklusion in Kultur, Freizeit und Sport“ hat gemeinsam mit der Diakonie
in Niedersachsen am vergangenen Donnerstag, den 05.10.23, zu einem Tischgespräch „Kultur und
Teilhabe“ eingeladen. Prominenter Gast war der Niedersächsische Minister für Kultur und Wissenschaft,
Falko Mohrs.

Geschäftsstellenleitung Forum Artikel 30
Pauline Kleier
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