Aktionsprogramm
zur Ausbreitung des Behindertensports in Niedersachsen
Der LandesSportBund Niedersachsen e.V. (LSB) bezuschusst über den Behinderten-Sportverband Niedersachsen e.V. (BSN) Maßnahmen von Vereinen zur Ausbreitung des Behindertensports in Niedersachsen.
Antragsberechtigt sind Vereine, die ordentliches Mitglied im LSB sind. Diese Vereine können Zuschüsse erhalten für:
die Neugründung von Behinderten-Sportvereinen oder Behindertenabteilungen in einem Verein
die Erweiterung des Sportangebotes bestehender Vereine durch Einrichtung von eigenständigen Übungsgruppen
für neue Zielgruppen (mit Ausnahme von Wirbelsäulengeschädigten und Personen mit chronischem Gelenkrheuma) im Behindertensport, z. B.: * Herz-/Kreislaufgeschädigte, * an Diabetes erkrankte, * an Asthma erkrankte * Krebsbetroffene, * Menschen mit geistiger Behinderung, * Osteoporose-Betroffene
die Gründung von inklusiven Sportgruppen
die Gründung von Sportgruppen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen auch in Kooperation mit Förderschulen.
Die Voraussetzungen für die Förderung der genannten Maßnahmen findet Ihr in den Richtlinien.
Im Rahmen der Förderung können z. B. Zuschüsse für die Beschaffung von Sportgeräten erteilt werden, sowie z. B. 50 Übungseinheiten (ÜE) für die Beschäftigung einer für das Angebot qualifizierte Übungsleiterin bzw. eines für das Angebot qualifizierten Übungsleiters mit gültiger DOSB-Lizenz bezuschusst werden.
Ergänzende Fördermöglichkeiten sind ebenfalls in den Richtlinien aufgeführt.
Ansprechpartner*in:
Ressort Office Management
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