Aktionsprogramm

zur Ausbreitung des Behindertensports in Niedersachsen

Der LandesSportBund Niedersachsen e.V. (LSB) bezuschusst über den Behinderten-Sportverband Niedersachsen e.V. (BSN) Maßnahmen von Vereinen zur Ausbreitung des Behindertensports in Niedersachsen.

Antragsberechtigt sind Vereine, die ordentliches Mitglied im LSB sind. Diese Vereine können Zuschüsse erhalten für:

  • die Neugründung von Behinderten-Sportvereinen oder Behindertenabteilungen in einem Verein

  • die Erweiterung des Sportangebotes bestehender Vereine durch Einrichtung von eigenständigen Übungsgruppen

  • für neue Zielgruppen (mit Ausnahme von Wirbelsäulengeschädigten und Personen mit chronischem Gelenkrheuma) im Behindertensport, z. B.: * Herz-/Kreislaufgeschädigte, * an Diabetes erkrankte, * an Asthma erkrankte * Krebsbetroffene, * Menschen mit geistiger Behinderung, * Osteoporose-Betroffene

  • die Gründung von inklusiven Sportgruppen

  • die Gründung von Sportgruppen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen auch in Kooperation mit Förderschulen.

Die Voraussetzungen für die Förderung der genannten Maßnahmen findet Ihr in den Richtlinien.

Im Rahmen der Förderung können z. B. Zuschüsse für die Beschaffung von Sportgeräten erteilt werden, sowie z. B. 50 Übungseinheiten (ÜE) für die Beschäftigung einer für das Angebot qualifizierte Übungsleiterin bzw. eines für das Angebot qualifizierten Übungsleiters mit gültiger DOSB-Lizenz bezuschusst werden.

Ergänzende Fördermöglichkeiten sind ebenfalls in den Richtlinien aufgeführt.

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Ansprechpartner*in:

Ressort Office Management

Dagmar Dabrat
Office Management
+49 511 592 991 95
dabrat@bsn-ev.de
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